Chronisch Kranke sollten sich vor der Reise rechtzeitig und ausreichend Medikamente verordnen lassen, empfiehlt Roick. Dabei sollten sie Arzneien für zwei bis drei Tage als Reserve im Handgepäck mitnehmen. Dann können sie die Medizin selbst dann einnehmen, wenn der Koffer verloren geht oder verspätet am Reiseziel eintrifft.
Bei Reisen mit Zeitverschiebung sollten sich Betroffene zudem bei ihrem Arzt erkundigen, wie Einnahmezeiten und Dosierungen anzupassen sind.
Das Klima an Bord eines Flugzeuges - mit einer Luftfeuchtigkeit von nur 20 Prozent - kann die Wirkung von Medikamenten und Alkohol verstärken und bei Flügen von mehr als zwei Stunden Dauer zur Austrocknung von Schleimhäuten beziehungsweise zur Reizung der Haut führen. Vor allem Hautallergiker und Asthmatiker sollten darum notwendige Medikamente wie etwa Asthma-Spray griffbereit im Handgepäck verstauen.
Arzneimittel in den Medikamentenpass eintragen
Grundsätzlich können Flugpassagiere verschriebene Medikamente in einer Menge mitnehmen, die der Reisedauer angemessen ist. Für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sollte der behandelnde Arzt jedes mitgeführte Arzneimittel in einem Medikamenten-Pass unter Angabe von Name, Zusammensetzung und Dosierung der Arzneimittel eintragen.
Diabetiker müssen zudem vermerken lassen, wenn sie während des Fluges Spritzen zur Insulin-Injektion benötigen. Diabetikern rät Roick, sich einen international gültigen Diabetikerausweis ausstellen zu lassen. Das dafür notwendige Formular gibt es beim Arzt, in der Apotheke oder bei Selbsthilfeorganisationen wie dem Deutschen Diabetiker Bund.
Da der Insulinvorrat im Frachtraum des Flugzeuges gefrieren könnte, sollten Patienten das Insulin in jedem Fall im Handgepäck transportieren.
Sonderregelungen für Betäubungsmittel
"Starke Schmerzmittel oder andere Betäubungsmittel können Patienten in der Regel ebenfalls als persönlichen Bedarf mitnehmen", so die Ärztin weiter. Für Aufenthalte in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens sollten sich Reisende allerdings eine detaillierte Bescheinigung in Deutsch und Englisch vom behandelnden Arzt besorgen. Die Bescheinigung sollte von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt sein. Vor Flugreisen in ein außereuropäisches Land sollten Patienten rechtzeitig bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung erfragen, ob sie die benötigten Betäubungsmittel mitnehmen dürfen.
Flüssige oder gelartige Medikamente müssen nicht wie Pflege- und Kosmetikartikel in einem wieder verschließbaren Plastikbeutel aufbewahrt werden. Bei der Sicherheitskontrolle auf dem Flughafen müssen Reisende sie jedoch dem Personal vorzeigen.
Vor dem Sicherheitscheck sollten chronisch Kranke das Sicherheitspersonal darüber hinaus auf etwaige medizinische Geräte hinweisen. Andernfalls kann die Steuerelektronik von Herzschrittmachern, Insulinpumpen und anderen medizinischen Gerätschaften durch die Strahlung von Kontrollschranken oder Handkontrollgeräten erheblich gestört werden.
Zudem sollten Reisende insbesondere auf Flughäfen mit veralteten Einrichtungen zur Gepäckkontrolle darauf bestehen, dass das Gepäck per Hand kontrolliert wird, da andernfalls Beschädigungen von Blutzucker- und Blutdruck-Messgeräten drohen.