Auf diese Änderung macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts der zum 1. Juni 2009 in Kraft tretenden AOK-Rabattverträge aufmerksam, in deren Folge Millionen AOK-Versicherte innerhalb kürzester Zeit auf neue Präparate umgestellt werden müssen. In Deutschland sind alle Apotheken gesetzlich verpflichtet, die Zuzahlungen zugunsten der Krankenkassen einzusammeln. 2008 mussten gesetzlich krankenversicherte Patienten 1,674 Mrd. Euro für ihre verordneten Arzneimittel zuzahlen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss jeder Patient 10 Prozent des Verkaufspreises zuzahlen: mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro.
Unterschiedliche Zuzahlungen je nach Bundesland möglich
Der Zuzahlungsbetrag ist jedoch nie höher als die tatsächlichen Kosten des Präparats. Rabattarzneimittel können zur Hälfte (50 Prozent) oder komplett (100 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung befreit werden. Dies gilt jedoch nur für die betroffenen Versicherten der jeweiligen Krankenkasse. Die Krankenkasse muss also die Zuzahlungsermäßigung oder - befreiung ausdrücklich aussprechen. Bei den AOK-Rabattverträgen, die zum 1. Juni 2009 in Kraft treten, kann es passieren, dass unterschiedliche Zuzahlungsregelungen je nach Bundesland und Wirkstoff wirksam werden. Bei der AOK und in den Apotheken können die AOK-Patienten erfahren, ob sie von den Neuregelungen betroffen sind oder nicht.
Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA)
Informationen: www.abda.de