In einer Patientenverfügung legen Menschen vorab schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, sollten sie sich infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Rund zehn Millionen Deutsche haben mittlerweile eine derartige Erklärung verfasst - ohne die Sicherheit, dass dieser dokumentierte Wille auch von Ärzten eingehalten wird. Denn bis dato fehlte eine klare rechtliche Grundlage.
Das neue Gesetz schafft nun Rechtssicherheit. Es sieht vor, dass die Einschätzung des Patientenbetreuers - dies kann zum Beispiel ein enger Angehöriger oder der Hausarzt sein - besonderes Gewicht hat. Er muss prüfen, ob die vom Patienten getroffenen Festlegungen auf die aktuelle Sachlage zutreffen. Der behandelnde Arzt und der Betreuer müssen sich jedoch einig sein. In Konfliktfällen wird das Vormundschaftsgericht eingeschaltet.
Ärztliche Beratung wird empfohlen
Die Patientenverfügung muss laut Entwurf schriftlich vorliegen. Ist dies nicht der Fall oder treffen die Festlegungen nicht auf die Sachlage zu, hat der Betreuer seine Entscheidung unter Berücksichtigung der Behandlungswünsche beziehungsweise des mutmaßlichen Willens des Patienten zu treffen. Eine ärztliche Beratung vor dem Abfassen der Verfügung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen - ebenso wie eine regelmäßige Aktualisierung der Verfügung. Wichtig auch: Die Verfügung ist jederzeit formlos widerrufbar.
Der thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) übte deutliche Kritik an dem beschlossenen Gesetz. Es wäre es besser gewesen, kein neues Gesetz zu verabschieden als das, auf das sich die Abgeordneten des Bundestags verständigten. Er bemängelte, dass das Gesetz nicht zwischen tatsächlich Kranken und Unfallopfern differenziere. "Ich habe selbst erfahren, wie schnell eine Situation entsteht, in der eine Patientenverfügung greifen könnte", erinnerte Althaus an seinen schweren Skiunfall am Neujahrstag. Er forderte, die Bürger umfassend über das neue Gesetz und seine Folgen zu informieren und die Neuregelung im kommenden Jahr zu überprüfen.
ddp
Vorlagen für eine Patientenverfügung zum Download:
aerztekammer-hamburg.de
Bundesjustizministerium
Arbeiterwohlfahrt
Das meint sanobene.de:
Es ist gut, dass sich der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode auf den Entwurf zur Patientenverfügung geeinigt hat. Das Recht auf Selbstbestimmung hat ab sofort oberste Priorität. Wer sich bewusst dafür entschieden hat, im Ernstfall auf lebens- und leidensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, dem werden künftig auch Schläuche und Apparate erspart. Problematisch kann das neue Gesetz für die behandelnden Ärzte werden. Ihr Berufsethos zielt stets auf Lebensrettung - die Aufgabe lebenserhaltender Maßnahmen dürfte den meisten extrem schwer fallen, auch wenn sie dafür nicht mehr die Verantwortung tragen. Eines sollte jedem klar sein, der eine Patientenverfügung unterschreibt: Sie muss präzise formuliert sein und auf möglichst alle Eventualitäten eingehen. Keine leichte Aufgabe, denn jeder Einzelfall gestaltet sich anders. Nicht jeder Krankheitsverlauf lässt sich bis ins Detail vorhersehen.